Prüfungen an/abmelden

Hier ein paar wichtige Hinweise, die ihr beachten müsst:
Ihr werdet NICHT automatisch angemeldet, sondern ihr müsst euch selber über den Selfservice bei den Prüfungen anmelden. (Selfservice – Prüfungsverwaltung – Prüfungsan- und -abmeldungen – Bachelor Soziale Arbeit 19 – Hauptstudium) Dort sind alle Module eures Studiums aufgelistet, in welchem sich wiederum die Leistungen befinden, jene es zu erbringen gilt. Diese erkennt ihr anhand des rot-gelben Abzeichens. In den oben genannten zwei Wochen, wird es dann möglich sein, sich an genannter Stelle für die Prüfungen anzumelden.

Der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung ist zeitgleich auch Ausschlussfrist. D.h. meldet ihr euch innerhalb der zwei Wochen nicht für eure Prüfung an, schreibt ihr sie im aktuellen Semester auch nicht mit. Dieser Vorgang ist auch als: „Ich schiebe die Prüfung“ bekannt. Erst im kommenden Semester habt ihr die Möglichkeit euch wieder für die Prüfung anzumelden, vorausgesetzt sie wird überhaupt angeboten. Einige Prüfungen werden nur im Jahresrhythmus angeboten. Kleiner Rat am Rande: Versucht möglichst alle Prüfungen im ersten Versuch zu schreiben. Somit staut sich im nächsten Semester nicht so viel an.

Habt ihr euch nun für die Prüfungen angemeldet und stellt fest, dass ihr noch fünf dicke Bücher durcharbeiten müsst und euch nicht vorbereitet fühlt, könnt ihr euch in der An- und-Abmeldephase, wie der Name auch verrät auch Problemlos wieder abmelden. Aufgrund der aktuell vorliegenden pandemischen Situation könnt ihr euch auch noch einen Tag vor der Prüfung abmelden.

Kontrolliert abschließen am besten noch einmal, ob mit eurer Anmeldung alles korrekt ist. Macht zusätzlich von der Anmeldebestätigung, einen Screenshot oder ein Foto, dass ihr mit zur Prüfung bringt, um im seltenen Zweifelsfall, dennoch nachweisen könnt, dass ihr euch angemeldet habt.

kleiner Exkurs zur Wiederholungsprüfung:
Müsst ihr eine Prüfung wiederholen, müsst ihr euch dafür ebenfalls im darauffolgenden Semester anmelden, um daran teilnehmen zu können. Solltet ihr das nicht machen, wird die Wiederholungsprüfung als Fehlversuch gewertet. Normalerweis müsst ihr eine Wiederholungsprüfung gleich im nächstem Semester absolvieren, aufgrund der pandemischen Situation allerdings, müsst ihr dies nicht zwangsläufig.
Also merkt euch am besten: Auch Wiederholungsprüfungen müssen angemeldet werden!