Selbstständige Anmeldung
Ihr werdet NICHT automatisch zu den Prüfungen angemeldet. Ihr müsst euch selbst über den Selfservice anmelden. Durchlauft dafür folgende Schritte:
- Selfservice (Anmeldung mit Benutzernamen und Stud.IP-Passwort)
- Prüfungsverwaltung
- Prüfungsan- und -abmeldungen
- Bachelor Soziale Arbeit 19
- Hauptstudium
Dort sind alle Module eures Studiums aufgelistet, einschließlich der zu erbringenden Leistungen. Diese erkennt ihr am rot-gelben Abzeichen (im unteren Beispiel ist dies bei „Psychologie I“ der Fall).
Anmeldefrist und Ausschlussfrist
Für die Anmeldung der Prüfungen habt ihr zwei Wochen Zeit. Die genaue Zeit wird, wie im unteren Beispiel, auf der Startseite vom SelfService veröffentlicht.
Der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung ist gleichzeitig die Ausschlussfrist. Meldet ihr euch innerhalb der zwei Wochen nicht an, könnt/müsst ihr die Prüfung im aktuellen Semester nicht ablegen. Ihr könnt euch erst im nächsten Semester wieder anmelden, vorausgesetzt, die Prüfung wird angeboten. Einige Prüfungen finden nur jährlich statt.
Abmeldung von Prüfungen
Wenn ihr nach der Anmeldung feststellt, dass ihr noch viel Stoff zu lernen habt und euch nicht vorbereitet fühlt, könnt ihr euch während der An- und Abmeldephase problemlos wieder abmelden. Dazu durchlauft ihr den selben Pfad, wie bei der Prüfungsanmeldung, doch habt nun die Möglichkeit bereits angemeldete Prüfungen über das rot-gelbe Abzeichen wieder abzumelden.
Überprüfung der Anmeldung
Kontrolliert abschließend, ob eure Anmeldung/Abmeldung korrekt ist. Macht einen Screenshot oder ein Foto der Anmeldebestätigung, um im seltenen Fall von Unstimmigkeiten nachweisen zu können, dass ihr angemeldet seid.
Wiederholungsprüfungen
Falls ihr eine Prüfung wiederholen müsst, meldet euch im darauffolgenden Semester erneut an. Wenn ihr dies nicht tut, wird die Wiederholungsprüfung als Fehlversuch gewertet. Normalerweise müsst ihr Wiederholungsprüfungen im nächsten Semester ablegen. Denkt daran: Auch Wiederholungsprüfungen müssen angemeldet werden!